Aktuelle Meldungen
Schriftformerfordernis bei befristeten Arbeitsverträgen
Damit Arbeitsverhältnisse wirksam befristet sind, müssen sie gemäß § 14 Absatz 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) schriftlich abgefasst werden. Eine nur mündlich vereinbarte Befristung ist gemäß § 125 Satz 1 BGB unwirksam. Das hat dann aber nicht etwa zur Folge, dass ein Arbeitsvertrag nicht besteht, sondern dass es sich bei nur mündlicher Vereinbarung der Befristung tatsächlich um ein…
Krankheitsbedingte Kündigung ohne BEM unverhältnismäßig
Bisher galt in der Rechtsprechung, dass das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 84 Abs. 2 SGB IX keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung war. Der Arbeitgeber konnte sich einfach darauf berufen, dass keine alternative Beschäftigungsmöglichkeit bei ihm vorhanden sei.
Mit BAG Urteil vom 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 werden die…
BAG zum Anspruch auf Altersteilzeit nach dem TV Flex AZ
In der Anlage 1.6.2 zur KAO wird auf die Regelungen des TV Flex AZ (Tarifvertrag zu flexiblen Altersteilzeitregelungen für ältere Beschäftigte) Bezug genommen.
Das Bundesarbeitsgericht hatte in seinem Urteil vom 10.02.2015, die Frage zu entschieden, ob es ausreicht, wenn ein kommunaler Arbeitgeber sich allein darauf beruft, dass ein Altersteilzeitverhältnis bestimmte Kosten (z.B. für die…
Neues zu Elternzeit und ElterngeldPlus
Am 18.12.2014 wurde das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) eingeführt.
Bildungszeitgesetz
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung…
Antrag auf Elternzeit – Schriftformerfordernis § 16 BEEG
Im Urteil 9 AZR 145/15 vom 10.05.2016 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt, dass das Elternzeitverlangen eine rechtsgestaltende empfangsbedürftige Willenserklärung ist, die das Arbeitsverhältnis zum Ruhen bringt. Einer Zustimmung des Arbeitgebers bedarf es nicht.
Deshalb werden an die Form des Verlangens strenge Voraussetzungen gestellt, d.h. es wird die Schriftform nach §…