Aktuelle Meldungen
Stufenzuordnung bei Überführung von Nachbarschaftshelfer/-innen in den Vergütungsgruppenplan 26
In letzter Zeit häufen sich die Anfragen von MAVen bezüglich der Überführung von Nachbarschafts-helfer/ -innen in den Vergütungsgruppenplan 26. Dabei handelt es sich um Beschäftigte, die bislang im Geltungsbereich einer Dienstvereinbarung nach der Anlage 3.7.2 zur KAO beschäftigt waren und die nun vom Arbeitgeber teilweise das Angebot erhalten, in ein „normales Anstellungsverhältnis“ mit…
Neue Regelungen für Auszubildende
In der Entgeltrunde 2016/2017 sind neben den „großen“ Tarifthemen auch einige Verbesserungen für Auszubildende beschlossen worden, auf die wir an dieser Stelle hinweisen möchten:
Ausschlussfristen und Schriftformerfordernis
Wie im TVöD und in vielen anderen Tarifverträgen ist auch in § 37 KAO geregelt, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist (bei uns zwölf Monate) schriftlich geltend gemacht werden.
Nun wirkt aber eine Änderung in den gesetzlichen Regelungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in unsere…
Zusammenarbeit zwischen der MAV und der Vertrauensperson der schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Mit den Neuwahlen 2016 wurden erfreulicherweise im Bereich etlicher Kirchenbezirke Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach § 50 MVG.Württemberg gewählt. An manchen Stellen fand keine Wahl statt und die MAVen haben aus ihren Reihen „Beauftragte für die Belange der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benannt.
Es ist für die MAV gut,…
Fremdpersonaleinsatz in kirchlichen Einrichtungen
Es ist ein weiterer Beschluss des Kirchengerichtshofs (KGH) zum Thema Fremdpersonaleinsatz in kirchlichen Einrichtungen ergangen, indem die bisherige Rechtsprechung zur Dienstgemeinschaft fortgesetzt wird.
Der Kirchengerichtshof hat mit Beschluss vom 25.8.2014 (KGH.EKD II-0124/W10-14) festgestellt, dass das Wort „Dienstgemeinschaft“ die unternehmerische Freiheit eines evangelischen…
Grundsätze der Eingruppierung
Da die Zustimmung zur Einstellung und Eingruppierung den Schwerpunkt der Mitbestimmung der MAV ausmacht und Fragen zur korrekten Eingruppierung uns in der Rechtsberatung regelmäßig erreichen, wollen wir hier nochmals auf einige Grundsätze des Eingruppierungsrechtes hinweisen.
An einer korrekten Eingruppierung haben auch die Dienststellenleitungen Interesse, da es zunehmend vom…
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Die Durchführung der gesetzlich in § 84 Abs. 2 SGB IX vorgeschriebenen BEM-Verfahren ist nun erfreulicherweise vielerorts angelaufen.
In dem OKR-Rundschreiben 25.00 Nr. 825/6 19.08.2009 finden sich die grundlegenden Regelungen dazu, dort ist auch der zwischen der LakiMAV und dem OKR abgestimmte Verfahrensablauf abgedruckt. Dieser kann die Grundlage für eine Dienstvereinbarung zu BEM vor…
Beteiligung der MAV bei Einstellung von Praktikantinnen und Praktikanten
Es gibt viele Studiengänge, die innerhalb des Studiums ein Praxissemester verlangen. Die Studierenden bekommen während dieser Zeit eine Vergütung nach Anlage 2.2.1 zur KAO und arbeiten zusammen mit den Mitarbeitenden der Dienststelle.
Die LakiMAV ist entgegen der Rechtsauffassung des OKR der Meinung, dass bei Einstellung dieser Praktikanten/innen die MAVen ein Mitbestimmungsrecht nach §…
Antrag auf Elternzeit – Schriftformerfordernis § 16 BEEG
Im Urteil 9 AZR 145/15 vom 10.05.2016 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt, dass das Elternzeitverlangen eine rechtsgestaltende empfangsbedürftige Willenserklärung ist, die das Arbeitsverhältnis zum Ruhen bringt. Einer Zustimmung des Arbeitgebers bedarf es nicht.
Deshalb werden an die Form des Verlangens strenge Voraussetzungen gestellt, d.h. es wird die Schriftform nach §…
Bildungszeitgesetz
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung…