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AZE-Bogen

Erhebungsbogen zur Ermittlung der Arbeitszeit und zur Bewertung der Stellen im Mesner- und Hausmeister-dienst

Bei Hausmeister/innen und Mesner/innen in der Ev. Landeskirche in Württemberg wird die Arbeitszeit und die Bewertung der Stelle mit einem speziellen, vorgeschriebenen Erhebungsbogen ermittelt.

Eingruppierung

Alle Beschäftigten, denen Mesner- und Hausmeistertätigkeiten übertragen werden, sind im Vergütungsgruppenplan (VGP) 16 einzugruppieren. Unabhängig vom Umfang der Reinigungstätigkeiten außerhalb des eigentlichen Dienstauftrages als Mesner/in oder Hausmeister/in, ist der VGP 16 für das gesamte Arbeitsverhältnis zu Grunde zu legen, auch dann, wenn die Reinigungstätigkeiten überwiegen.

Bei jeder Neubesetzung einer Mesner- und Hausmeisterstelle ist eine Neubewertung der Stelle durchzuführen. Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen muss eine Neubewertung durchgeführt werden, wenn sich die Arbeit dauerhaft verändert.

Bei der Bewertung der Stelle wird diese einer Gruppe (1-4) zugeordnet. Diese Zuordnung hat entsprechende Auswirkungen auf die Eingruppierung.

Erhebungsbogen

Der Erhebungsbogen ist als Excel-Tabelle erstellt. Er enthält einen Auswahlkatalog der möglichen Tätigkeiten.

Nachdem alle zugewiesenen Aufgaben eingetragen sind, errechnet die Datei die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit und die sich aufgrund der Aufgaben ergebende Einstufung der Stelle.

Die zeitlichen Richtwerte für die einzelnen Tätigkeiten sind verbindlich und der jeweiligen Arbeitszeitermittlung (AZE) zugrunde zu legen. Die verbindlichen Werte erkennt man daran, dass sie in der Excel-Datei nicht veränderbar sind. Sollten aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse Abweichungen - nach oben oder nach unten - erforderlich sein, sind diese zu begründen.

Die Bewertungsfaktoren für die Tätigkeitsbereiche sind unveränderbar.

Der Inhalt des AZE-Bogens findet sich in der Stellenbeschreibung und der Dienstanweisung wieder.

Die MAV ist bei der Ermittlung der Arbeitszeit zu beteiligen.

Vertretung im Mesner- und Hausmeisterbereich

Für die Vertretungen im Mesner- und Hausmeisterdienst ist keine eigene Arbeitszeiterfassung (AZE) erforderlich. Sie werden entsprechend der Stelle unter Berücksichtigung ihrer Qualifikation eingruppiert.

Hinweis

Weiter Informationen erhalten Sie bei Ihrer MAV.

Weiterführende Informationen für MAVen