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01. Februar 2016
Antrag auf Elternzeit – Schriftformerfordernis § 16 BEEG
Im Urteil 9 AZR 145/15 vom 10.05.2016 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt, dass das Elternzeitverlangen eine rechtsgestaltende empfangsbedürftige Willenserklärung ist, die das Arbeitsverhältnis zum Ruhen bringt. Einer Zustimmung des Arbeitgebers bedarf es nicht.
Deshalb werden an die Form des Verlangens strenge Voraussetzungen gestellt, d.h. es wird die Schriftform nach §…