Direkt zum Inhalt

Arbeitszeitkonto

Ein Arbeitszeitkonto ist ein Konto, auf dem die gearbeitete Arbeitszeit des Arbeitnehmers festgehalten wird (IST-Zeit). Diese wird dann mit der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit abgeglichen (SOLL-Zeit). Wird mehr gearbeitet als der Arbeitsvertrag vorsieht entstehen Plusstunden. Wird weniger gearbeitet als der Arbeitsvertrag vorsieht entstehen Minusstunden.

Voraussetzung für ein Arbeitszeitkonto

Voraussetzung für ein Arbeitszeitkonto ist, dass zwischen der Mitarbeitervertretung (MAV) und dem Dienstgeber eine Dienstvereinbarung (DV) abgeschlossen wird. In dieser Dienstvereinbarung werden die Regeln für das Arbeitszeitkonto festgelegt.

Können Minusstunden entstehen?

Wird ein Arbeitszeitkonto geführt, ist es grundsätzlich möglich, dass es zu Minusstunden kommt. Die Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto können durch Nacharbeiten innerhalb des Ausgleichszeitraums wieder ausgeglichen werden.

Allerdings darf der Dienstplaner den Mitarbeitenden auf keinen Fall gegen seinen Willen ins Minus planen! Der Dienstgeber ist aufgrund des Arbeitsvertrags verpflichtet, den Mitarbeiter im Umfang der vereinbarten Arbeitszeit zu beschäftigen und einzuplanen.

Der Mitarbeiter entscheidet selbst was konkret auf das Arbeitszeitkonto gebucht werden soll.

Für die Mehrstunden und die Minusstunden gibt es jeweils eine Höchstgrenze. Diese muss eingehalten werden.

Können durch Krankheit Minusstunden entstehen?

Grundsätzlich dürfen Beschäftigte keinen Nachteil haben, wenn Sie unverschuldet krank werden und sich im Betrieb krankmelden.

In den 6 Wochen der Lohnfortzahlung, wird der Arbeitnehmer weiter so bezahlt, als würde er wie geplant arbeiten.

Wir empfehlen bei Arbeitszeitkonten und der Arbeit nach Dienstplan folgende Regelung zu vereinbaren: „Bei nicht vorhersehbaren Arbeitsverhinderungen, insbesondere Arbeitsunfähigkeit oder einer kurzfristigen Arbeitsbefreiung nach § 29 KAO, werden für die Dauer des laufenden Dienstplans die in diesem festgelegten Arbeitsstunden dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.“