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Landeskirchliche
Mitarbeitervertretung in Württemberg

Wir bieten hier aktuelle Informationen für Mitarbeitervertretungen
und Hilfestellungen für das Tagesgeschäft. Hier versorgen wir Sie mit
Informationen über unsere Arbeit, wir stellen Ihnen die rechtlichen
Aspekte der Mitarbeitervertretung dar und natürlich können Sie sich
unser Seminarangebot anschauen.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen auf unserer Website
und freuen uns über ein Feedback von Ihnen.

14. August 2024

Freistellung am Reformationstag

In der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission am 12. Juli 2024 wurde in der Kirchlichen Anstellungsordnung (KAO) die Freistellung am Reformationstag (31. Oktober), in  § 6 Abs. 3 a KAO, neu geregelt (Aktuelles vom 12. Juli 2024).

Ab diesem Jahr erhält jede/r Beschäftigte mit Arbeitsverpflichtung am Reformationstag eine Arbeitszeitgutschrift in Höhe der Hälfte seiner individuell zu leistenden Arbeitszeit. Diese ergibt sich aus der vertraglich vereinbarten regelmäßig durchschnittlich zu leistenden Arbeitszeit, geteilt durch die Anzahl der Arbeitstage der/s Beschäftigten pro Woche.

Impuls

Beraten - begleiten - ermutigen

Lehren, die man aus dem Misslingen ziehen kann

Ein Misslingen bedeutet nicht, dass ich ein Verlierer bin - es bedeutet nur, dass es mir noch nicht gelungen ist.

Ein Misslingen bedeutet nicht, dass ich nichts zustande gebracht habe - es bedeutet, dass ich etwas gelernt habe.

Ein Misslingen bedeutet nicht, dass ich dumm oder töricht war - es bedeutet, dass ich es gewagt habe, etwas zu versuchen.

Ein Misslingen bedeutet nicht, dass mir das Talent fehlt - es bedeutet, dass ich etwas anders machen muss.

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