24. Mai 2022
Aktuelle Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission
Die Arbeitsrechtliche Kommission hat am 20. Mai getagt und den 2. und 3. Antrag zur Änderung der Kirchlichen Anstellungsordnung beschlossen. Der zweite Antrag beinhaltet neben einigen redaktionellen Änderungen eine Neufassung des Vergütungsgruppenplans 10 (Kirchenmusik). In diesem Vergütungsgruppenplan finden jetzt auch Beschäftigte als MusikreferentINNen ihre Eingruppierung. Die dritte Änderung der KAO enthält Zulagen für Beschäftigte in der Pflege, die einspringen und Beschäftigte, die vertretungsweise Mehraufgaben übernehmen. Auch Beschäftigte, die in landeskirchlichen Arbeitsgruppen mitarbeiten, erhalten einen Zuschlag. Alle Änderungen treten zum 1.7.2022 in Kraft.