Direkt zum Inhalt

KAO

Das Arbeitsverhältnis von kirchlichen Beschäftigten wird durch das allgemeine, staatliche Arbeitsrecht und das kirchliche Arbeitsrecht bestimmt. 

Kirchliche Anstellungsordnung (KAO)

Die Kirchliche Anstellungsordnung (KAO) ist ein Teil des Arbeitsrechts der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Dieses Arbeitsrecht wird von der Arbeitsrechtlichen Kommission Landeskirche und Diakonie Württemberg (AK) weiterentwickelt. Die AK ist mit jeweils zwölf Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter/-innen paritätisch besetzt.

Anlehnung an den TVÖD

Im Normalfall werden die Regelungen des TVöD in der Fassung für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände in die KAO übernommen. Es gib aber auch die Möglichkeit, dass die AK vom TVöD abweichende Regelungen beschließt.

Systematischer Aufbau der KAO

Neben dem allgemeinen Teil gibt es viele Anlagen zur KAO. Diese sind thematisch geordnet, um die jeweiligen Regelungen leichter zu finden. Unter der Anlagen-Ordnungsnummer 1 finden sich Anlagen zu allgemeinen Regelungen, unter der Nr. 2 Regelungen zum Thema Ausbildung/Praktikum und unter der Nr. 3 Regelungen für einzelne Arbeitsbereiche.

Die jeweils aktuelle Textfassung der KAO finden Sie in Dateiform hier und als Online-Version hier.

Hinweis

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer MAV.