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Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung ist die Kombination des früheren Urlaubs- und Weihnachtsgelds.

Die Jahressonderzahlung bekommen alle Beschäftigten, die am 01.12. eines Jahres in einem Arbeitsverhältnis stehen. Weitere Bedingungen gibt es nicht.

Höhe

Ab 2019 beträgt die Jahressonderzahlung in den

Entgeltgruppen 1 bis 8   84,51 %     

Entgeltgruppen 9a bis 12   70,28 %   

Entgeltgruppen 13 bis 15   51,78%      

des durchschnittlichen Entgelts der Monate Juli, August und September. Überstunden werden hier nicht berücksichtigt. Wenn das Arbeitsverhältnis erst nach dem 30. September begonnen hat, wird das Entgelt des ersten vollen Kalendermonats genommen.

Verminderung der Jahressonderzahlung

Für jeden Kalendermonat, in dem ein Beschäftigter keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung hat, vermindert sich der Anspruch auf die Jahressonderzahlung um 1/12. Hier gibt es aber auch Ausnahmen wie z.B. Mutterschutz und Elternzeit im Jahr der Geburt.

Auszahlungstermin

Die Jahressonderzahlung wird mit dem Novembergehalt ausbezahlt.

Hinweis

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer MAV.

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