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A-Z Arbeitsrechtliche Hinweise

Die Beiträge in diesem A-Z ersetzen keine Einzelberatung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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Titel
MAV-Fortbildung
Mitarbeiterfördermaßnahmen
Mitarbeitervertretung (MAV)

Die Kirchen in Deutschland haben ein verfassungsrechtlich garantiertes Selbstbestimmungsrecht. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg nutzt diese Möglichkeit und hat ein eigenes Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG). Dieses MVG gilt anstelle des Betriebsverfassungsgesetzes.

In diesem Gesetz ist geregelt, dass es in allen kirchlichen Dienststellen, Kirchengemeinden, Kirchenbezirken und allen weiteren kirchlichen Dienststellen eine Mitarbeitervertretung gewählt wird. Diese MAV entspricht dem Personalrat bzw. dem Betriebsrat.

Mutterschutzgesetz

Das deutsche Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (MuSchG), schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes in der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Es wurde zum 1. Januar 2018 stark verändert.

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Es gilt auch für Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftige, weibliche Auszubildende und unter bestimmten Voraussetzungen sogar für Schülerinnen und Studentinnen.