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A-Z Arbeitsrechtliche Hinweise

Die Beiträge in diesem A-Z ersetzen keine Einzelberatung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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Titel
Personalakten

Über jede/n Beschäftigte/n wird eine Personalakte angelegt, sobald ein Beschäftigungsverhältnis entsteht.

Probezeit

Sinn und Zweck der Probezeit ist es, dass der/die Beschäftigte genügend Zeit hat zu überlegen, ob ihm/ihr die übertragene Tätigkeit zusagt. Der Dienstgeber kann prüfen, ob der/die Beschäftigte für die vorgesehene Tätigkeit geeignet ist. Das Arbeitsverhältnis soll in dieser Zeit leichter beendet werden können. Aus diesem Grund gibt es in der Probezeit auch eine kürzere Kündigungsfrist.