A-Z Arbeitsrechtliche Hinweise
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Umzugskostenerstattung | Für Umzüge, die wegen einer Versetzung oder Räumung einer Dienstwohnung notwendig werden, erhalten kirchliche Beschäftigte eine Umzugskostenvergütung. In weiteren Fällen kann der Arbeitgeber ebenfalls eine Umzugskostenvergütung auszahlen. Als Umzugskostenvergütung werden erstattet: die Beförderungskosten, die Reisekosten, die Wohnungsbeschaffungskosten und die pauschale Vergütung aller sonstigen Umzugsauslagen. |
Urlaub | In einem Arbeitsverhältnis entsteht automatisch ein Urlaubsanspruch. Der Urlaubsanspruch entsteht auch dann, wenn die/der Beschäftigte wegen Erkrankung keine Arbeitsleistung erbracht hat oder bei ruhenden Arbeitsverhältnissen. Allerdings kann es bei ruhenden Arbeitsverhältnissen zu Kürzungen des Urlaubsanspruchs kommen. |
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