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09. Dezember 2022

Aktuelles aus der Arbeitsrechtlichen Kommission

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In der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) am 9. Dezember wurde der Vorsitz und stellvertretende Vorsitz der AK für das Jahr 2023 gewählt. Zum Vorsitzenden wurde Dietmar Prexl, zum stellvertretenden Vorsitzenden Andreas Laib gewählt. Außerdem hat die AK die achte, neunte und zehnte Änderung der Kirchlichen Anstellungsordnung (KAO) beschlossen.

Die achte Änderung ist die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes der Landeskirche im Arbeitsrecht. Dabei wurde das Abstands- und Abstinenzgebot aufgenommen und die Anstellung von Personen, die wegen sexuellen Übergriffen rechtskräftig verurteilt wurden, ausgeschlossen. Die neue Anlage 1.1.3 zur KAO soll vor sexualisierter Gewalt schützen.

Die neunte Änderung weist darauf hin, dass der gesetzlich garantierte Pflegemindestlohn zu bezahlen ist, auch wenn der Tabellenwert darunter liegt.

Die zehnte Änderung beinhaltet verschiedene Änderungen des TVöD, sowie einige Änderungen am Vergütungsgruppenplan 26. Hier ist vor allem die Protokollnotiz Nr. 3 zu nennen, die beschreibt, mit welchen Voraussetzung man wie lange Erfahrung sammeln muss, bis man als Beschäftigte*r mit entsprechenden Fähigkeiten und Erfahrungen gilt.

Den Wortlaut der Beschlüsse finden Sie hier.