16. Februar 2026
Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission
zurück zur ÜbersichtAm Freitag, 13. Februar 2026, tagte die Arbeitsrechtliche Kommission – Landeskirche und Diakonie Württemberg. In der Sitzung wurden folgende Änderungsbeschlüsse zur KAO gefasst:
- Mit der ersten Änderung der KAO für 2026 wurde § 8 Satz 2 der Anlage 3.2.1. zur KAO (Dienstordnung für die erzieherisch tätigen Beschäftigten in kirchlichen Tageseinrichtungen für Kinder im Bereich der ev. Landeskirche in Württemberg) mit Wirkung ab 1.1.2027 angepasst. Wie bislang können gemäß § 8 Dienstordnung Kita Teile des Erholungsurlaubs vom Träger nach Zustimmung der Mitarbeitervertretung festgelegt werden. Dabei ist zu gewährleisten, dass den Beschäftigten ausreichend Tage zur freien Verfügung bleiben. Durch die Änderung wird ab 2027 festgelegt, dass „es ausreichend ist, wenn mindestens zwei Fünftel des gesetzlichen Urlaubs zur freien Verfügung bleiben.“ Bezogen auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen müssen somit 8 Tage zur freien Verfügung bleiben. Bei einem ab 2027 geltenden tariflichen Urlaubsanspruch von 31 Tagen bedeutet dies, dass max. 23 Urlaubstage nach Zustimmung der MAV (§ 40 Buchst. e) MVG.Wü) vom Träger festgelegt werden können.
- Mit der zweiten Änderung der KAO für 2026 wurden einige redaktionelle Anpassungen der KAO vorgenommen. Zudem wurde in § 6 Abs. 3 a Satz 3 KAO die Regelung „Beschäftigte, denen regelmäßig im Zusammenhang mit Gottesdiensten Aufgaben übertragen sind, ist zwischen dem 24. Dezember (Heiligabend) und dem 6. Januar (Epiphanias) ein Zeitausgleich an einem Sonntag bzw. Feiertag zu gewähren.“ wieder in Kraft gesetzt. Insofern gelten weiterhin die Ausführungen im Rundschreiben zum 6. dienstfreien Sonntag (AZ 25.00 Nr. 811/6 v. 5.8.2008). Außerdem wurde in § 2 der Anlage 3.5.8 (Arbeitsrechtliche Regelung über die befristete Anstellung und Vergütung von Studierenden des Masterstudiengangs Religionspädagogik für die Erteilung von Religionsunterricht an Beruflichen Schulen) rückwirkend zum 1.1.2025 die Entgeltgruppe „9 b“ durch die Entgeltgruppe „9 c“ ersetzt.
- Mit der dritten und vierten Änderung der KAO für 2026 wurde aufgrund der aktuellen Haushaltsbeschlüsse der Stadt Stuttgart im Rahmen der Anlage 3.2.3 bzw. der Anlage 1.2.8 zur KAO für den Kirchenkreis Stuttgart eine Anpassung der Zulage Tarif Plus bzw. der arbeitsmarktbedingten Zulage ab 1.5.2026 beschlossen.
Die Beschlusstexte werden auch zeitnah auf der Homepage der AK unter www.ak-wuerttemberg.de eingestellt.