12/2018 "Mitberatung in der MAV-Arbeit"
• Ulrike Gaffron, juristische Referentin der LakiMAV
• Reinhard Haas, Vorsitzender der LakiMAV
Seminarbeschreibung
Die Mitberatungstatbestände des § 46 MVG.Württemberg stehen grundsätzlich nicht im Zentrum der MAV-Arbeit. Zwar kann die MAV die Durchführung solcher von der Dienststellenleitung angestrebten Maßnahmen nicht verhindern, doch enthält das in § 45 MVG.Württemberg beschriebene Verfahren die Möglichkeit, hier seitens der MAV wesentlich Aspekte einzubringen und mit der Dienststellenleitung ins Gespräch zu kommen.
Deshalb beleuchten wir in diesen drei Tagen alle Fälle des § 46 im Detail, diskutieren mit Ihnen die jeweilige Bedeutung für die MAV-Arbeit vor Ort und machen Sie mit dem Verfahren des § 45 im Detail vertraut. Die weitere Auseinandersetzung mit dem Initiativrecht der MAV nach § 47 MVG.Württemberg im Hinblick auf die Mitberatungstatbestände geben Ihnen zusätzliche Impulse für Ihre strategische MAV-Arbeit vor Ort.
Seminarziele
Die Teilnehmenden sind sicher im Mitbestimmungsverfahren des § 45 und kennen die wesentlichen Aspekte der Tatbestände des § 46. Sie wissen um die Anwendungsmöglichkeiten des Initiativrechts im Zusammenhang mit der Mitberatung.
Seminarinhalte
- Auseinandersetzung mit dem Mitberatungsverfahren, § 45
- Überblick über die Tatbestände des § 46
- Praxistransfer
- Möglichkeiten des Initiativrechts, § 47, im Zusammenhang mit der Mitberatung