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12/2018 "Mitberatung in der MAV-Arbeit"

Dieses Seminar fällt leider aus
Veranstaltungs-Beginn
Veranstaltungs-Ende
Veranstaltungsort
Tagungszentrum Bernhäuser Forst, Dr.-Manfred-Müller-Straße 4, 70794 Filderstadt
Zielgruppe
MAV-Mitglieder, die mindestens ein MVG-Seminar absolviert haben
Leitung

• Ulrike Gaffron, juristische Referentin der LakiMAV

• Reinhard Haas, Vorsitzender der LakiMAV

Seminargebühr
440.00 €
Anmeldeschluss

Seminarbeschreibung

Die Mitberatungstatbestände des § 46 MVG.Württemberg stehen grundsätzlich nicht im Zentrum der MAV-Arbeit. Zwar kann die MAV die Durchführung solcher von der Dienststellenleitung angestrebten Maßnahmen nicht verhindern, doch enthält das in § 45 MVG.Württemberg beschriebene Verfahren die Möglichkeit, hier seitens der MAV wesentlich Aspekte einzubringen und mit der Dienststellenleitung ins Gespräch zu kommen.
Deshalb beleuchten wir in diesen drei Tagen alle Fälle des § 46 im Detail, diskutieren mit Ihnen die jeweilige Bedeutung für die MAV-Arbeit vor Ort und machen Sie mit dem Verfahren des § 45 im Detail vertraut. Die weitere Auseinandersetzung mit dem Initiativrecht der MAV nach § 47 MVG.Württemberg im Hinblick auf die Mitberatungstatbestände geben Ihnen zusätzliche Impulse für Ihre strategische MAV-Arbeit vor Ort.

Seminarziele

Die Teilnehmenden sind sicher im Mitbestimmungsverfahren des § 45 und kennen die wesentlichen Aspekte der Tatbestände des § 46. Sie wissen um die Anwendungsmöglichkeiten des Initiativrechts im Zusammenhang mit der Mitberatung.

Seminarinhalte

  • Auseinandersetzung mit dem Mitberatungsverfahren, § 45
  • Überblick über die Tatbestände des § 46
  • Praxistransfer
  • Möglichkeiten des Initiativrechts, § 47, im Zusammenhang mit der Mitberatung