10/2019 Dienstvereinbarungen als Gestaltungsinstrument in der MAV-Arbeit
- Ulrike Gaffron, juristische Referentin der LakiMAV
- Jutta Goldschmitt, Mitglied der LakiMAV
- Michael Ischir, Mitglied der LakiMAV
Seminarbeschreibung
§ 36 MVG eröffnet die Möglichkeit, für die einzelne Dienststelle verbindliche rechtliche Regelungen (= Dienstvereinbarungen) zu schaffen, die die sonstigen bestehenden Regelungen entweder konkretisieren oder ergänzen. Doch wann ist es sinnvoll, dass die MAV solche Verhandlungen anstößt? Besteht die Möglichkeit, dass die MAV ihre Wünsche hier durchsetzt? Welche Strategie ist hilfreich, um zu einem Abschluss zu kommen? Wie kann die Einhaltung einmal abgeschlossener Dienstvereinbarungen (DV) eingefordert werden? Gibt es Themen, die ohne DV gar nicht gehen?
Wir werden uns diesem komplexen Gebiet prozesshaft nähern und nicht nur rechtlich und theoretisch, sondern vor allem auch praktisch arbeiten.
Seminarziele
Die Teilnehmenden kennen die rechtlichen Regelungen zu und auch die Grenzen von DVs. Sie haben an praktischen Beispielen selbst das Entstehen einer DV nachvollzogen.
Seminarinhalte
- Inhalte des § 36 MVG
- Wo sind DVs erforderlich bzw. sinnvoll?
- Rolle der MAV beim Entstehen von DVs
- Strategische Überlegungen bei der Verhandlung von DVs
- Musterdienstvereinbarungen und die Anpassung vor Ort
- Von der ersten Überlegung bis zur Unterschrift einer DV:
Ein idealtypisches Ablaufschema