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07/2019-II Studientag zum Teilzeit- und Befristungsgesetz

Veranstaltungs-Beginn
Veranstaltungs-Ende
Veranstaltungsort
Christkönigshaus, Paracelsusstraße 89, 70599 Stuttgart
Zielgruppe
MAV-Mitglieder
Leitung
  • Ulrike Gaffron, juristische Referentin der LakiMAV
  • Andreas Laib, Mitglied der LakiMAV
Seminargebühr
120.00 €
Anmeldeschluss

Seminarbeschreibung

Aktuell hat das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) leider noch nichts an Brisanz für unsere kirchlichen Beschäftigungsverhältnisse eingebüßt: In vielen Dienststellen sind sachgrundlose Befristungen nach wie vor normal, häufig wird in Dienststellen weiterhin versucht, gesetzlich berechtigten Teilzeitbegehren aufgrund von „betrieblichen Gründen“ nicht zu entsprechen.

Die MAV hat in diesen Zusammenhängen nicht nur die Rolle der Beraterin der Beschäftigten, sondern ist die wichtigste Verhandlungspartnerin mit der Dienststellenleitung bei diesen Themen. Sie muss die Belange der Dienststelle als Ganzes im Blick behalten, sich aber vor allem auch um die Bedürfnisse der gerade Betroffenen kümmern – deshalb ist hier fundiertes rechtliches und strategisches Wissen unerlässlich.

Seminarziele

Die Teilnehmenden kennen die Regelungen im TzBfG und in der KAO zu den Themen Teilzeit und Befristung. Sie wissen um die Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Beschäftigte. Sie kennen Argumente für die Gespräche mit Dienststellenleitungen zu diesen Themen.

Seminarinhalte

  • Gesetzliche Regelungen im TzBfG zu Teilzeitarbeit und zu Befristungen
  • Regelungen in der KAO zu Teilzeitarbeit und zu Befristungen
  • Möglichkeiten der MAV, befristete Arbeitsverhältnisse zu verhindern
  • Rolle der MAV bei Teilzeitbegehren von Mitarbeitenden
  • Balance in der Dienststelle beim Vorhandensein von befristeten Arbeitsverhältnissen und von Teilzeitarbeitsverhältnissen