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01. Mai 2020

Trotz allem: Die neue MAV-Amtszeit beginnt!

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Die MAV-Wahlen 2020 werden uns alle nachhaltig in Erinnerung bleiben: Ab Anfang März gab es täglich neue Handlungsanweisungen, damit die Wahlen noch „irgendwie“ durchgeführt werden konnten. Von kompletten Briefwahlen, die ein völlig anderes Wahlergebnis brachten als sonst, über Wahllokale im Freien, konstituierenden Sitzungen in großen Kirchen bis hin zu örtlichen Verboten jeglichen Treffens.

Aber: Sie haben es geschafft! Die allermeisten MAVen haben trotz der widrigen Umstände gewählt und nun wieder eine funktionstüchtige MAV, die ab dem 1. Mai ihre Arbeit aufnehmen kann und will.

Wir danken den Wahlvorständen, den unterstützenden Dienststellenleitungen und den neuen sowie alten MAV-Mitgliedern herzlich, dass Sie alles dafür getan haben, die Wahlen auch in Zeiten von COVID-19 durchzuführen.

Aktuelle Schwierigkeiten

Durch die momentane Krisensituation gibt es leider auch keinen normalen Auftakt in den neugewählten MAVen. Normalerweise würden viele in den nächsten Wochen einen Klausurtag zur Planung der MAV-Arbeit durchführen. Aber das scheitert in vielen MAVen an den Umständen. Räume, in denen das Abstandsgebot eingehalten werden kann, sind nicht überall verfügbar, Arbeitsbelastungen z.B. in der Notbetreuung oder der Pflege sind gerade ganz andere als in normalen Zeiten.

Die Verhandlungen mit der Dienststellenleitung über Freistellungen und MAV-Ausstattungen stehen zeitlich und kräftemäßig in Konkurrenz zur Beschäftigung mit Regelungen zur Kurzarbeit und zum Gesundheitsschutz.

Lassen Sie sich nicht erschüttern! Es kommen wieder Zeiten, in denen „planmäßiger“ gearbeitet werden kann.

Halten Sie gemeinsam den „Laden am Laufen“ – aber eben durchaus im „Notmodus“. Seien Sie als MAVen gerade jetzt für die Mitarbeitenden mit ihren Sorgen und Nöten erreichbar und ansprechbar. Damit können Sie bereits viel von Ihrem MAV-Auftrag erfüllen, Dienstgemeinschaft zu leben.

Aber seien Sie auch auf der Hut vor überzogenen Entscheidungen: Sie als MAVen haben in ganz vielen Fällen die Möglichkeit, „notwendige“ Maßnahmen der Dienststellenleitungen zu überprüfen und – falls erforderlich – auch zu stoppen. Denn gerade jetzt ist ein sensibler Umgang mit Daten, Befindlichkeiten und Macht geboten. Die Einrichtung eines CORONA-Krisenteams vor Ort mit Dienststellenleitungen, Experten und MAV-Mitgliedern wäre ein gutes Steuerungsinstrument mit kurzen Wegen. Diese Art der Zusammenarbeit schafft eine gemeinsame Basis – auch für die Weiterarbeit an schwierigen Themen nach der Krise.

Und sobald die Krise vorbei ist, dürfen Sie in Ihrer MAV die „normale MAV-Amtszeit“ nochmals beginnen: Ohne Krisenmodus!