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05/2023 Mitbestimmung nach § 40 MVG.Württemberg

Veranstaltungs-Beginn
Veranstaltungs-Ende
Veranstaltungsort
Tagungsstätte Bernhäuer Forst, Dr.-Manfred-Müller-Str. 4, 70794 Filderstadt
Zielgruppe
MAV-Mitglieder mit vertieften MVG-Kenntnissen
Leitung
  • Ulrike Gaffron, juristische Referentin
  • Thomas Messerschmidt, Mitglied der LakiMAV
Seminargebühr
250.00 €
Kosten Tagungshaus

Übernachtung und Verpflegung
(wird vom Tagungshaus in Rechnung gestellt)

Anmeldeschluss

Seminarbeschreibung

Die Beteiligung in den Verfahren der Mitbestimmung nach § 38 MVG.Württemberg ist das stärkste Recht, das die MAV hat: Ohne Ihre Zustimmung dürfen die von der Dienststellenleitung gewünschten Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Die größten Gestaltungsmöglichkeiten für die gesamte Dienststelle enthalten die in § 40 geregelten Fälle. Hier geht es um organisatorische und soziale Angelegenheiten.
In der MAV-Praxis werden die Möglichkeiten, die der § 40 bietet, oft zu wenig genutzt. Deshalb wollen wir uns in diesem Seminar anschauen, wie § 40 in das System des MVG eingebettet ist und uns mit den Details der Regelung beschäftigen. Die detaillierte Kenntnis erhöht die strategischen Handlungsmöglichkeiten jeder MAV.
Seit 2020 gibt es zudem eine wesentliche Neuerung im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Rechte der MAV nach § 40: Streitigkeiten kommen nicht vor das Kirchengericht, sondern vor die (ständige) Einigungsstelle. Aus diesem Grund nehmen wir auch die Regelungen der §§ 36 a) – f) genau in den Blick.

 

Seminarziele

Die Teilnehmenden wissen um die grundlegende Bedeutung des § 40. Sie können Fälle der täglichen MAV-Praxis den einzelnen Buchstaben des § 40 zuordnen und kennen Ansatzpunkte zum strategischen Umgang mit den einzelnen Inhalten. Über die für die Praxis relevanten Regelungen zur Einigungsstelle haben die Teilnehmenden einen Überblick

 

Seminarinhalte

  • System der Mitbestimmung inklusive Initiativrecht
  • Das Leben in der Dienststelle unter den Aspekten des § 40
  • Detaillierte Auseinandersetzung mit § 40 a) – p)
  • Abgrenzung Kirchengericht und Einigungsstelle
  • Rechtssichere Verfahren vor der Einigungsstelle
  • Fallarbeiten zum Thema
  • Strategische Aspekte für die MAV-Arbeit