Nachwahl der Landeskirchlichen Vertrauensperson
zurück zur ÜbersichtAm 8. Mai fand die Nachwahl der Landeskirchliche Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen statt. Die Nachwahl wurde notwendig, da die langjährige Vertrauensperson Ruth Wagner-Jung zum 1. Mai ausgeschieden ist. Weiteres dazu, in dieser Meldung .
Neu gewählt wurde Birgit Rapp, Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Kirchenkreis Stuttgart. Stellvertretung ist Sabine Huber, Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Kirchenbezirk Ravensburg. Wir wünschen Birgit Rapp und Sabine Huber für ihr neues Amt und die Aufgaben alles Gute und Gottes Segen.
Die Landeskirchliche Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kann an den Sitzungen der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung mit beratender Stimme teilnehmen, wenn Angelegenheiten behandelt werden, die in besonderem Maße die schwerbehinderten Menschen betreffen.
Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Beratung, Förderung und Information der gewählten Vertrauenspersonen in ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten
- Beratung und Information der Mitarbeitervertretungen zu den Rechten der schwerbehinderten Menschen, insbesondere dort, wo keine Vertrauensperson gewählt ist.
- Beratung und Information von schwerbehinderten Menschen, soweit es vor Ort keine Vertrauensperson gibt
- Organisation von Versammlungen und Fortbildungen für Vertrauenspersonen
- Vertretung der Interessen der schwerbehinderten Menschen und der gleichgestellten behinderten Menschen nach § 2 Neuntes Sozialgesetzbuchs
- Wahrnehmung der Aufgaben der Hauptschwerbehindertenvertretung im Sinne des § 180 Neuntes Buch des Sozialgesetzes.
Die Landeskirchliche Vertrauensperson und ihre Stellvertretung können für die Erfüllung ihrer Aufgaben eine Freistellung von ihrer beruflichen Tätigkeit in Höhe von insgesamt 50 vom Hundert einer vollbeschäftigten Person beanspruchen.