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09. November 2018

Messenger-Dienste und Datenschutz

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WhatsApp und Co. sind fast nicht mehr wegzudenken. Ein beachtlicher Teil Kommunikation findet über diesen und andere Messenger-Dienste statt. Auch im beruflichen Bereich nimmt diese Form der Kommunikation zu. Ist dies den überhaupt zulässig und erlaubt?

Aber wo ist das Problem?
Es gibt Messenger-Dienste, die die Daten Ihrer Nutzer kommerziell nutzen. Dann wird vom Anbieter auch schnell mal das gesamte Adressbuch ausgelesen und genutzt. Die Nutzung von Diensten, die sich so verhalten ist nach dem Datenschutzgesetz im beruflichen Bereich nicht erlaubt.

Damit ein Messanger-Dienst auch beruflich genutzt ist, muss er entsprechende Datenschutzstandards erfüllen. WhatsApp, Telegram und Signal erfüllen diese Standards nicht.

SIMSme und Threema, in der speziell auf die dienstliche Nutzung zugeschnitten SIMSme Business und Threema Work dagegen können beruflich genutzt werden.

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in der Stellungnahme des Beauftragten für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland.