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27. Mai 2019

Handlungsleitfaden Interventionsplan

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Der Evangelische Oberkirchenrat hat den Handlungsleitfaden zum Interventionsplan bei Grenzverletzungen von haupt- und ehrenamtlich Beschäftigten gegenüber Schutzbefohlenen veröffentlicht.

Er ist die Grundlage für Personalverantwortliche, um bei einer erfolgten und erkannten Grenzverletzung schnellstmöglich die notwendigen Schritte einzuleiten und handeln zu können. Die Transparenz des Verfahrens wird damit sichergestellt und die umgehende Unterstützung durch ein Krisenteam wird gewährleistet.

Der Ablauf des Interventionsplans wurde bereits vor einigen Monaten veröffentlicht. Die Beauftragte für Chancengleichheit schreibt dazu:

„Wir wollen verhindern, dass es zu Grenzverletzungen, Übergriffen, sexualisierter Gewalt und Missbrauch kommt, ausgehend von ehren-, neben- und hauptamtlich Beschäftigten unserer Landeskirche. Gerade in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und hilfesuchenden Personen genießen wir ein hohes Vertrauen und tragen eine ebenso hohe Verantwortung. Trotz aller Anstrengungen ist davon auszugehen, dass sexualisierte Gewalt nicht vollständig verhindert werden kann. Der Interventionsplan bei Grenzverletzungen, Übergriffen, (sexualisierter) Gewalt oder fachlichem Fehlverhalten der Evangelischen Landeskirche in Württemberg nimmt die Pflicht des Hinschauens und Handelns auf und gibt einen Handlungsrahmen vor.“

Damit die Kultur des Hinschauens in den Dienststellen von allen gelebt wird, ist es erforderlich, dass alle Beschäftigte zu dem Thema in geeigneter Weise sensibilisiert werden und die erforderlichen Schutzkonzepte erarbeitet und bekannt gegeben sind. Umfassenden Informationen zur Prävention finden Sie auf der Homepage der Landeskirche.

Mit der Broschüre, dem Handlungsleitfaden, zum Interventionsplan ist es nun allen Personalvorgesetzten und auch den MAVen möglich, sich verständlich und umfassend zu dem festgelegten Verfahren zu informieren, das einzuhalten ist, wenn – wahrscheinlich - ein Fall der Grenzverletzung vorliegt. Es ist sicher allen zu empfehlen dies zu tun, auch wenn sich momentan niemand vorstellen kann, dass ein solcher Fall in seinem Bereich auftreten wird. In den jährlichen Regelgesprächen zwischen Dienststellenleitung und MAV sollte dieses Thema dann ebenfalls in den Blick genommen werden.

Die Beauftragte für Chancengleichheit schreibt weiter:

„Sollte im Bereich der Evangelischen Landeskirche ein Fall von sexualisierter Gewalt bekannt werden, sind über die dienstvorgesetzte Person die Ansprechstelle/Mitglieder des Krisenteams im OKR oder das zuständige Dezernat zu informieren. Im Gespräch mit der Ansprechstelle findet eine Orientierung und Beratung zum weiteren Vorgehen statt. Die Fallverantwortung und Bildung eines Krisenteams vor Ort bleibt in der Regel in der Verantwortung der Leitungsperson vor Ort.

Der Handlungsleitfaden kann in gedruckter Form beim OKR angefordert werden.