Direkt zum Inhalt
16. April 2018

Entgeltordnung macht Fortschritte

zurück zur Übersicht

Am 27. Februar hat die Arbeitsrechtliche Kommission die Vergütungsgruppenpläne (VGPe) für den Bereich Pflege und Hausmeister-/Mesnerdienst geändert. Die Änderung tritt am 1. Mai 2018 in Kraft.

Vergütung in der Pflege

Die VGPe 26 und 54 wurden auf den Stand der Entgeltordnung des TVöD/VKA gebracht. Den neuen Vergütungsgruppenplan (VGP) 26 für Beschäftigte in der offenen diakonischen Arbeit insbesondere in der Familienpflege, Nachbarschaftshilfe, Alltagsbegleitung, ambulanten Tagespflege sowie im ambulanten Hospizdienst finden Sie hier .
Den neuen VGP 54 für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, Altenpflegerinnen und Altenpfleger, Pflegediakoninnen und Pflegediakone sowie andere Pflegekräfte insbesondere in Diakonie-/Sozialstationen und im Bereich Hospiz finden Sie hier.
Das mit der LakiMAV abgestimmte Rundschreiben des Oberkirchenrats zur Eingruppierung in der Pflege finde Sie hier.

Vergütung von geschäftsführenden Personen in Diakonie-/Sozialstationen

Für die Geschäftsführungen hat die Arbeitsrechtliche Kommission einen neuen VGP 54a beschlossen. Sie finden ihn hier.
Das mit der LakiMAV abgestimmte Rundschreiben des Oberkirchenrats zur Eingruppierung in diesem Bereich finden Sie hier.

Vergütung für Mesner/Mesnerinnen und Hausmeister/Hausmeisterinnen

Den neuen VGP 16 für Mesner/Mesnerinnen und Hausmeister/Hausmeisterinnen finden Sie hier. Das mit der LakiMAV abgestimmte Rundschreiben des Oberkirchenrats zur Anwendung des neuen VGP 16 finden Sie hier.

Regelung der Überleitung

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat eine Überleitungsregelung beschlossen. Den Beschlusstext finden Sie hier.
Höhergruppierungen finden nur auf Antrag statt. Ausführliche Erläuterungen finden Sie im mit der LakiMAV abgestimmten Rundschreiben des Oberkirchenrats hier.

Den Antrag auf Höhergruppierung in der Pflege finden Sie hier.

Musterinformationsschreiben

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat beschlossen, dass die betroffenen Beschäftigten über den Vergütungsverlauf im alten und neuen System informiert werden müssen. Die Musterinformationsschreiben finden Sie zum VGP 26 hier, zum VGP 54 hier und zum VGP 54a hier. Für den VGP 16 finden Sie es hier. Jede betroffene Person wird mit einem individuellen Schreiben informiert. Falls Sie Fragen haben wenden Sie sich bitte an Ihre Mitarbeitervertretung oder die Verwaltung.