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18. Juli 2022

Aktuelle Beschlüsse aus der Arbeitsrechtlichen Kommission

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Die Arbeitsrechtliche Kommission hat in ihrer Sitzung am 15. Juli für den Bereich der Kirchlichen Anstellungsordnung beschlossen, ab 1.1.2023 die Arbeitszeitregelung des TVöD 1:1 zu übernehmen.

Das heißt, die Arbeitszeit Vollbeschäftigter beträgt 39 Stunden pro Woche. Damit einher geht eine generelle Flexibilisierung der Arbeitszeit. Künftig muss für alle Arbeitsverhältnisse die geleistete Arbeitszeit dokumentiert und der vorgesetzten Person vorgelegt werden. Dabei können 24 Plus- oder 8 Minusstunden in den nächsten Monat übertragen werden. Die Plusstunden können Beschäftigte ausgleichen, wenn ihrem Ausgleichswunsch nicht betriebliche Belange entgegenstehen. In der Anlage 3.2.1 zur KAO wurde die Verfügungszeit in der vorschulischen Erziehung auf 23,08 % der Arbeitszeit angepasst.

Über weitere Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission am 15.7. werden wir Sie zeitnah informieren.