Update zur Erreichbarkeit in der Freizeit
Das Bundesarbeitsgericht erklärte nun in seiner kürzlich veröffentlichten Entscheidung das Urteil des LAG Schleswig-Holstein zur Unerreichbarkeit in der Freizeit für fehlerhaft.
(Hinweis: BAG, Urteil vom 23. August 2023, Az: 5 AZR 349/22; Vorinstanz: des LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 27.September 2022, Az: 1 Sa 39 öD/22)
Das BAG entschied hierbei, dass die Abmahnung des Notfallsanitäters ebenso wie der Abzug der Stunden auf dem Arbeitszeitkonto rechtmäßig erfolgt sind. Dazu führte das Gericht aus, dass der Arbeitgeber sich an den in Frage stehenden Tagen nicht im Annahmeverzug befunden habe, da er seine geschuldete Arbeitsleistung als Notfallsanitäter nicht ordnungsgemäß, d.h. tatsächlich - wie per SMS angewiesen - um 06:00 Uhr angeboten hat (§ 294 BGB). Somit musste auch die ausgesprochene Abmahnung nicht aus der Personalakte gestrichen werden.