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12. Juli 2026

Neues aus der Arbeitsrechtlichen Kommission

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in der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission – Landeskirche und Diakonie Württemberg am Freitag, 10. Juli 2026 wurden folgende Beschlüsse für den KAO-Bereich gefasst:

  • Mit der neunten Änderung der KAO für 2026 werden mit Wirkung zum 1.10.2026 im Vergütungsgruppenplan 60 (Beschäftigte in der Verwaltung) der Anlage 1.2.1 zur KAO in der Protokollnotiz (KAO) Nr. 6 bei der Definition von selbständigen Leistungen die beiden Spiegelstriche „- organisatorische Vor- und Nachbereitung von Fortbildungsveranstaltungen“ und „-Seminarmanagement“ durch den Spiegelstrich „- umfassender organisatorischer Verantwortung für die Durchführung von Seminaren. Dazu gehören insbesondere die Mitwirkung bei der Ausschreibung, Kommunikation mit Referierenden, Teilnehmenden und Tagungshäusern und ggf. Rechnungsstellung“ ersetzt.

    Hintergrund ist, dass die Abgrenzung zwischen den beiden seither aufgeführten Spielstrichen nicht eindeutig war und dass klarer hervorgehoben werden soll, dass selbständige Leistungen erst bei umfassender Verantwortung für die im Zusammenhang mit der Durchführung von Seminaren anfallenden unterschiedlichen Arbeitsschritte vorliegen.

  • Die zehnte Änderung der KAO für 2026 enthält neben einigen redaktionellen Anpassungen eine Anpassung der Protokollnotiz (KAO) zu § 16 Abs. 2 Nr. 3. Hier wird künftig als Erwerb einer einjährigen einschlägigen Berufserfahrung auch die praxisintegrierte Ausbildung zum sozialpädagogischen Assistenten/zur sozialpädagogischen Assistentin zählen. 
    Zudem wird im Vergütungsgruppenplan 62 (Bibliotheks- und Archivdienst) der Anlage 1.2.1 zur KAO bei der Entgeltgruppe 12 die Fallgruppe 3 wie folgt gefasst:
    „Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit mindestens zwei unterschiedliche Fallgruppen der Entgeltgruppe 11 mit jeweils mindestens 30 % ihrer Tätigkeit umfasst.“

  • Die elfte Änderung der KAO für 2026 enthält im Rahmen der Anlage 1.2.8 zur KAO die Verlängerung der Sätze für die Dienste zu ungünstigen Zeiten auf das Eineinhalbfache für die Diakoniestation Stuttgart um ein Jahr bis 30.6.2027.

Die Beschlusstexte werden auch zeitnah auf der Homepage der AK unter www.ak-wuerttemberg.de eingestellt.