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21. Mai 2026

Was hat Pfingsten mit dem Grundgesetz zu tun?

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Pfingsten wird landläufig als Geburtstag der Kirche bezeichnet. In diesem Jahr fällt noch ein anderer Geburtstag auf Pfingsten, nämlich der unseres Grundgesetzes. Die Rechte für die Kirchen, die in Art. 140 GG stehen, wurden von der deutschen Verfassung von 11. August 1919 ins Grundgesetz übernommen.
 

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist einmalig. Manche Regelungen finden sich in keiner anderen Verfassung. Das Grundgesetz ist ein starkes Gesetz für Demokratie, Freiheit und Bürgerrechte, das es aus unserer Sicht zu schützen gilt.

Der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (KDA) hat in der Zusammenarbeit mit der Fachstelle Gottesdienst Materialien für Gottesdienste und Aktionen zum Grundgesetz für Gemeinden entwickelt.

Diese werden hier bereitgestellt.