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11. Oktober 2018

Transparente und faire Bewerbungsverfahren

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… sollte es überall geben! Und das nicht nur, um die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einzuhalten, sondern auch, damit das beste Personal für die jeweilige Stelle gewonnen werden kann.

Die Konferenz der Genderreferate und Gleichstellungsstellen in den Gliedkirchen der EKD hat eine Broschüre (nicht nur) für Kirchengemeinden zur Gestaltung von Bewerbungsverfahren veröffentlicht, die auch für alle MAVen lesenswert ist. Hier ist nachvollziehbar dargestellt, welche Schritte von der Feststellung, dass eine neue Person eingestellt werden soll, bis zur Anstellungsentscheidung gegangen werden müssen. In dem dargestellten Prozess wird besonders auf die Transparenz des Verfahrens Wert gelegt. Es finden sich Beispiele von Anforderungsprofilen, die zu erstellen sind sowie Hinweise zu zulässigen und unzulässigen Fragen im Rahmen der Bewerbungsgespräche.

Die MAV muss im Rahmen der eingeschränkten Mitbestimmung zur Einstellung (§§ 38, § 41 i.V.m. § 42 a) MVG.Württemberg) beurteilen, ob „die richtige Person“ für die zu besetzende Stelle ausgewählt worden ist. Das ist umso leichter möglich, als seitens der Dienststellenleitung alles zur Herstellung der Transparenz getan wurde und die von ihr getroffene Entscheidung so nachvollziehbar wird.

Deshalb ist es hilfreich, wenn MAV und Dienststellenleitung mit Hilfe der Broschüre über die Struktur der Bewerbungsverfahren und die gegenseitige Inforamtion dabei ins Gespräch kommen.

Hier können Sie die Broschüre downloaden.

Die MAVen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg erhalten von der LakiMAV in nächster Zeit je ein gedrucktes Exemplar der Broschüre.