17. Dezember 2025
Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission
zurück zur Übersichtin der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission – Landeskirche und Diakonie Württemberg am Freitag, 12. Dezember 2025 wurde mit der zwölften Änderung der KAO für 2025 die Übernahme der Änderungstarifverträge zum TVöD (Änderungstarifvertrag Nr. 22 vom 6. April 2025 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und weiterer Tarifverträge) in angepasster Form für den Bereich der Kirchlichen Anstellungsordnung beschlossen.
Die Übernahme beinhaltet unter anderem
- die erste Stufe der Tariferhöhung, die bereits unter Vorbehalt umgesetzt worden war, rückwirkend zum 1. April 2025
- die zweite Stufe der Tariferhöhung ab 1. Mai 2026
- eine Anpassung des Satzes der Jahressonderzahlung ab 2026 einheitlich auf 85 % (Besonderheiten bestehen hier im Bereich Pflege)
- die Möglichkeit der Umwandlung der Jahressonderzahlung in bis zu drei sog. Tauschtage (neuer § 29 a KAO), dies betrifft nicht den P-Tarif; die Umwandlung ist erstmals für die Jahressonderzahlung 2026 im Jahr 2027 möglich
- die Erhöhung des Urlaubsanspruchs ab 2027 auf 31 Tage.
Die Beschlusstexte werden auch zeitnah auf der Homepage der AK unter www.ak-wuerttemberg.de eingestellt.