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11. November 2022

Anpassung der Arbeitszeitermittlung (AZE)

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Mit der Reduzierung der Arbeitszeit von Vollbeschäftigten auf 39 Stunden pro Woche, die am 1.1.2023 in Kraft tritt ist die Anpassung von Formularen verbunden. Das überarbeitete Berechnungsblatt zur Arbeitszeitermittlung und Bewertung der Stelle ab 1.1.2023 ist auf https://www.lakimav.de/service verlinkt und kann heruntergeladen werden. Dann kann entweder der Stundenumfang von Teilzeitbeschäftigten erhöht werden oder können Arbeiten, die nicht mehr geleistet werden müssen, aus der AZE herausgenommen werden. So kann der Tätigkeitsumfang der neuen Arbeitszeit angepasst werden.