Direkt zum Inhalt
21. Mai 2025

Aktuelles aus der Arbeitsrechtlichen Kommission

zurück zur Übersicht

In der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission- Landeskirche und Diakonie Württemberg letzten Freitag wurde mit der fünften Änderung der KAO für 2025 im Rahmen der Anlage 1.2.8 zur KAO die Gewährung von arbeitsmarktbedingten Zulagen für Beschäftigte im Erziehungsdienst in der Entgeltgruppe S 8 a in Höhe der vollen Differenz zwischen dem aktuellen Tabellenentgelt, das bei Höhergruppierung in die Entgeltgruppe S 8 b bezahlt werden würde, für die Kirchengemeinde Böckingen- Klingenberg beschlossen.

Auch wurde dem Antrag der Kirchengemeinde Böckingen- Klingenberg, rückwirkend zum 1. Januar 2025 eine Zulage in Höhe von 180 Euro brutto für Beschäftigte in den Entgeltgruppen S 13 und S 15 bis S 18 zu gewähren, zugestimmt.

Aus der Arbeitsrechtlichen Kommission ist Frau Oßwald ausgeschieden. Sie war die Stellvertreterin von Frau Wildner für den Bereich der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst.

Die Beschlusstexte werden auch zeitnah auf der Homepage der AK unter www.ak-wuerttemberg.de eingestellt.