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17. Mai 2024

Aktuelles aus der Arbeitsrechtlichen Kommission

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In der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission für Ev. Landeskirche und Diakonie Württemberg am 17. Mai wurden für den Bereich der Kirchlichen Anstellungsordnung (KAO) die Änderungen 3 bis 7 2024 beschlossen.

Änderung 3 umfasst einige redaktionelle Änderungen und eine Erhöhung der Beträge, die für Praxissemester bezahlt werden können.

Änderung 4 betrifft § 14 a KAO (Zulagen für besondere Vertretungssituationen und zusätzliche Tätigkeiten). Die Begrenzung auf 18 Monate wurde aufgehoben, die Zulage wird nach zwei Monaten der Übertragung der Tätigkeit rückwirkend fällig die erhöhte Zulage ab dem siebten Monat.

Änderung 5 fügt im Vergütungsgruppenplan 21 das neue Tätigkeitsfeld „Fachliche Leitung“ in Kindertagesstätten ein. Die Tätigkeit der Kindergartenfachberatung wird künftig differenziert nach den betreuten Einrichtungen eingruppiert.

Änderung 6 betrifft den Erziehungsdienst: Im Vergütungsgruppenplan 21 wurde die Praxisanleitung in der neuen Protokollnotiz 1 a konkretisiert. Die praktische Umsetzung der Umwandlungstage wurde in der Anlage 3.2.2 zur KAO umgesetzt.

In Änderung 7 wird neu geregelt, dass im Homeoffice der Arbeitsplatz auf Verlangen mittels Fotoprotokoll oder Begehung dokumentiert werden kann.

Hier können Sie die Texte der Änderungen und das jeweilige Inkrafttreten nachlesen.