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20. Februar 2024

Aktuelles aus der Arbeitsrechtlichen Kommission

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Am 16. Februar 2024 hat die Arbeitsrechtliche Kommission für Landeskirche und Diakonie Württemberg (AK) getagt und die Erste und Zweite Änderung der Kirchlichen Anstellungsordnung (KAO) 2024 beschlossen.

Die Erste Änderung umfasst acht redaktionelle Änderungen der KAO. Dieser Beschluss tritt mit Ausnahme der Ziffer 2 am 1.1.2024 in Kraft. Die Zweite Änderung ermöglicht die Gewährung von arbeitsmarktbedingten Maßnahmen zur Personalgewinnung und Personalbindung. Im Rahmen dieser Regelung können für einzelne Bereiche – derzeit für den Bereich des Erziehungsdienstes- Zulagen in Kraft gesetzt werden. Dieser Beschluss tritt am 1.4.2024 in Kraft.

Den Text des Beschlusses finden Sie hier.