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A-Z Arbeitsrechtliche Hinweise

Die Beiträge in diesem A-Z ersetzen keine Einzelberatung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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Titel
MAV-Fortbildung
Mitarbeiterfördermaßnahmen
Mitarbeitervertretung (MAV)

Die Kirchen in Deutschland haben ein verfassungsrechtlich garantiertes Selbstbestimmungsrecht. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg nutzt diese Möglichkeit und hat ein eigenes Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG). Dieses MVG gilt anstelle des Betriebsverfassungsgesetzes.

In diesem Gesetz ist geregelt, dass es in allen kirchlichen Dienststellen, Kirchengemeinden, Kirchenbezirken und allen weiteren kirchlichen Dienststellen eine Mitarbeitervertretung gewählt wird. Diese MAV entspricht dem Personalrat bzw. dem Betriebsrat.

Mutterschutz

Das deutsche Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (MuSchG), schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes in der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Es wurde am 23. Mai 2017 neu gefasst, zum 1. Januar 2018 sind weitere umfängliche Änderungen in Kraft getreten, insbesondere wurde die bisherige Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das MuSchG integriert.