19. Oktober 2026
Arbeitsrechtlichen Kommission – Landeskirche und Diakonie Württemberg
zurück zur ÜbersichtIn der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission – Landeskirche und Diakonie Württemberg am Freitag, 16. Oktober 2026 wurden folgende Beschlüsse für den KAO-Bereich gefasst:
- Mit der zwölften Änderung der KAO für 2026 wird mit Wirkung zum 1.1.2027 ein neuer § 23 Abs. 4 a KAO eingefügt, der kirchlichen Anstellungsträgern ermöglicht, für ihre Beschäftigten Firmenfitnessangebote einzuführen. Dazu wird es in Kürze ein Rundschreiben geben.
- Die dreizehnte Änderung der KAO für 2026 beinhaltet redaktionelle Anpassungen der KAO.
- Die vierzehnte Änderung der KAO für 2026 beinhaltet die bereits angekündigte Ergänzung des Vergütungsgruppenplans 21 der Anlage 1.2.1 zur KAO in Entgeltgruppe S8 b um eine Fallgruppe 2, welche die Eingruppierung der sog. „Fachkraft-Sprache-Person“ zur Umsetzung des Programms „SprachFit“ des Kultusministeriums regelt. Wir weisen darauf hin, dass es sich nach der Systematik des Vergütungsgruppenplans 21 dabei um Fachkräfte gemäß § 7 KiTaG mit zusätzlicher Qualifizierung im sprachlichen Bereich handeln muss. Sofern es sich nicht um Fachkräfte nach dem KiTaG, aber um Personen mit vergleichbarer Qualifikation handelt, kann für deren Anstellung eine Sondergenehmigung nach § 1 e KAO beantragt werden. Vor Anstellung von Personen als Fachkraft-Sprache-Person ist zudem immer deren Förderfähigkeit nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Förderung zusätzlicher Fachkräfte für alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen (Fachkraft Sprache VwV) zu prüfen.
Die Beschlusstexte werden auch zeitnah auf der Homepage der AK unter www.ak-wuerttemberg.de eingestellt.