Mitglieder

Aus folgenden Gruppen kirchlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wird je ein Mitglied in die Landeskirchliche Mitarbeitervertretung gewählt: 

a) Gemeindediakonie/
Gemeindearbeit
(mit Altenarbeit)

Gemeindediakone, Gemeindediakoninnen

b) Jugendarbeit in Gemeinde/Bezirk/Land

Jugend-, Bezirksjugendreferenten und -referentinnen, Jugendsekretäre und -sekretärinnen,sonstige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Jugendarbeit

c) Unterricht

Religionspädagogen und -pädagoginnen und sonstige kirchliche Lehrkräfte

d) (vorschulische) Erziehung

Erzieher und Erzieherinnen, Sozialpädagogen und -pädagoginnen, Hortnerinnen, Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen, Heimerzieher und Heimerzieherinnen

e) Kirchenmusik

Kirchenmusiker, Kirchenmusikerinnen

f) Mesnerdienst

Mesner und Mesnerinnen, Hausmeister und Hausmeisterinnen in Verbindung mit Mesnertätigkeit

g) Haus- und Wirtschaftdienst, handwerklich-technischer Dienst

Hausmeister und Hausmeisterinnen, Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnenin der Hauswirtschaft, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in handwerklicher, gärtnerischer oder landwirtschaftlicher Tätigkeit

h) Beratungs- und sozialdiakonische Dienste

Sozialarbeiter und -arbeiterinnen, Sozialpädagogen und -pädagoginnen, Sozialdiakone und -diakoninnen, Sozialsekretäre und -sekretärinnen, Psychologen und Psychologinnen, Therapeuten und Therapeutinnen

i) Kranken- und Altenpflege

Krankenschwestern und -pfleger, Hauspflegerinnen und -pfleger, Altenpflegerinnen und -pfleger, Nachbarschaftshelferinnen und -helfer, Dorfhelferinnen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im pflegerischen Dienst

k) Tagungs- und Bildungsarbeit

Tagungs-, Seminar-, Kursleitung in Tagungsstätten und der Akademie, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Erwachsenenbildung

l) Verwaltungsdienst (öffentlich
-rechtliche Dienstverhältnisse)
(nicht Besetzt)

Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen im Verwaltungsdienst

m) Verwaltungsdienst
(privatrechtlich Angestellte)

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Verwaltungs-, Bücherei-, Archiv- und Schreibdienst, Sekretariat

Die Landeskirchliche Mitarbeitervertretung kann mit zwei Drittel der Stimmen ihrer Mitglieder bis zu drei weitere Mitglieder zuwählen.