Mitglieder
Aus folgenden Gruppen kirchlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wird je ein Mitglied in die Landeskirchliche Mitarbeitervertretung gewählt:
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Gemeindediakone, Gemeindediakoninnen |
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Jugend-, Bezirksjugendreferenten und -referentinnen, Jugendsekretäre und -sekretärinnen,sonstige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Jugendarbeit |
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Religionspädagogen und -pädagoginnen und sonstige kirchliche Lehrkräfte |
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Erzieher und Erzieherinnen, Sozialpädagogen und -pädagoginnen, Hortnerinnen, Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen, Heimerzieher und Heimerzieherinnen |
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Kirchenmusiker, Kirchenmusikerinnen |
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Mesner und Mesnerinnen, Hausmeister und Hausmeisterinnen in Verbindung mit Mesnertätigkeit |
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g) Haus- und Wirtschaftdienst, handwerklich-technischer Dienst |
Hausmeister und Hausmeisterinnen, Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnenin der Hauswirtschaft, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in handwerklicher, gärtnerischer oder landwirtschaftlicher Tätigkeit |
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Sozialarbeiter und -arbeiterinnen, Sozialpädagogen und -pädagoginnen, Sozialdiakone und -diakoninnen, Sozialsekretäre und -sekretärinnen, Psychologen und Psychologinnen, Therapeuten und Therapeutinnen |
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Krankenschwestern und -pfleger, Hauspflegerinnen und -pfleger, Altenpflegerinnen und -pfleger, Nachbarschaftshelferinnen und -helfer, Dorfhelferinnen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im pflegerischen Dienst |
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Tagungs-, Seminar-, Kursleitung in Tagungsstätten und der Akademie, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Erwachsenenbildung |
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l) Verwaltungsdienst (öffentlich |
Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen im Verwaltungsdienst |
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Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Verwaltungs-, Bücherei-, Archiv- und Schreibdienst, Sekretariat |
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