Personalauschuss
Zusammensetzung und Sitzungen
Der Personalausschuss ist ein beschließender Ausschuss im Sinne von § 23 Abs. 2 MVG. Er besteht aus dem/der Vorsitzenden der LakiMAV und seinen/ihren beiden Stellvertretern/Stellvertreterinnen und bis zu weiteren 9 Mitgliedern. Diese werden aus der Mitte der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung gewählt. Der/die Vorsitzende der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung ist Vorsitzende/r des Personalausschusses.
Die Sitzungen des Personalausschusses finden bei Bedarf statt. Sie sind nicht öffentlich. Die Sitzungen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 22 MVG
Der/die Vorsitzende lädt zu den Sitzungen des Personalausschusses ein, setzt die Tagesordnung fest und leitet die Sitzungen. Bei Abwesenheit des/der Vorsitzenden wird die Sitzung durch seine Stellvertreterin/seinen Stellvertreter geleitet.
Das Ergebnisprotokoll des Personalausschusses ist vertraulich und wird nur den Mitgliedern des Personalausschusses zur Kenntnis gegeben. Es wird nicht versandt. Es wird in der Regel vom Vorsitzenden / von der Vorsitzenden erstellt und von zwei weiteren LakiMAV-Mitgliedern, die an den Beratungen teilgenommen haben unterzeichnet.
Aufgaben des Personalausschusses
Der Personalausschuss ist zuständig für die Planung des Personalbedarfs. Er beschließt über die Einstellung, Eingruppierung und Kündigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung bzw. im Büro Tuttlingen.
Er beschließt über die Aufgabenzuweisung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Geschäftsstelle bzw. die Stellenbeschreibungen.
Er beschließt über Fortbildungsmaßnahmen der Mitarbeitenden, soweit diese die im Haushalt vorgesehenen Mittel übersteigen.
Er berät und unterstützt den/die Vorsitzende/n in seinen/ihren Aufgaben gemäß § 55 a Abs. 1 MVG.
Mitglieder
Reinhard Haas, Andrea Eberhard, Renate Haap, Betina Hartig, Matthias Hiller, Albrecht Holzhäuer, Elisabeth Kalantar, Reinhard Krämer, Andreas Laib, Gerhard Uzelmaier, Thomas Weixler