Geschäftsführender Ausschuss (GfA)

Zusammensetzung und Sitzungen

Der Geschäftsführende Ausschuss (GfA) setzt sich zusammen aus dem/derVorsitzenden und seinen/ihren beiden Stellvertretungen (§ 23 Abs. 2 MVG). Die Referenten/Referentinnen der LakiMAV nehmen i. d. R. an den Sitzungen des GfA teil. Die Sekretärin/der Sekretär der LakiMAV wird bei Bedarf hinzugezogen.

Die GfA-Sitzungen finden in der Regel monatlich zwischen den LakiMAV-Sitzungen, sowie bei Bedarf nach Absprache statt.Der/die Vorsitzende der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung erstellt die Tagesordnung und leitet die GfA-Sitzungen.

Der sich aus der Rechtsberatung der Geschäftsstelle ergebende Beratungs- und Handlungsbedarf wird von den Referenten/Referentinnen in die Beratungen des GfA eingebracht. Die in der Geschäftsstelle eingehenden Informationen werden von ihnen für die Sitzungen des GfA aufbereitet und weitergegeben. Der GfA entscheidet, was davon in die Tagesordnung der LakiMAV-Sitzung aufgenommen wird.

Aufgaben des Geschäftsführenden Ausschusses

Vor- und Nachbereitung von LakiMAV-Sitzungen.

Der GfA ist das Verhandlungsgremium der LakiMAV gegenüber dem Evang. Oberkirchenrat und anderen Institutionen.

Soweit dies in Einzelfällen erforderlich ist oder von der LakiMAV beschlossen wurde, können auch andere LakiMAV-Mitglieder an Verhandlungen teilnehmen.

Zur Vorbereitung von Beschlüssen der LakiMAV oder zu deren Erledigung führen der GfA oder der/die Vorsitzende Verhandlungen. Die LakiMAV ist in der nächsten Sitzung über die Verhandlungen zu unterrichten. Die LakiMAV trifft die endgültigen Entscheidungen über die Verhandlungsergebnisse.

Laufende arbeitsrechtliche Anfragen werden von den Referenten/Referentinnen eigenständig erledigt. Arbeitsrechtliche Fragen, die eine politische Willensbildung erfordern, sowie Problemfelder, die eine weitergehende Bedeutung in mehreren Fällen haben können, werden von den Referenten/Referentinnen im nächsten GfA vorgetragen. Alle Anfragen und Problemstellungen, die nicht innerhalb von 2 Monaten erledigt worden sind, werden von den Referenten/Referentinnen ebenfalls im GfA vorgetragen. Der GfA entscheidet jeweils über das weitere Vorgehen.

Terminabsprachen zur Durchführung von MAV-Seminaren. Koordinierung und Entscheidung bei Anfragen von MAVen zur Teilnahme von LakiMAV-Mitgliedern bzw. der Referenten/Referentinnen an Mitarbeiterversammlungen, Tagungen oder Klausur-Tagungen der Mitarbeitervertretungen sowie Teilnahme an Gremien vor Ort.

Klärung von Fragen der Geschäftsstelle z. B. Arbeitszeitfragen, Arbeitsverteilung, Räumlichkeiten der Geschäftsstelle und deren Ausstattung

Beschlussfassung über Anschaffungen im Rahmen des Haushaltsplans, die nicht der laufenden Verwaltung zuzuordnen sind.

Beratung und Aufstellung des Haushalts. Der Haushalt wird dem LakiMAV-Gremium zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beschlussfassung über Anträge zur Vollversammlung der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung.

Verantwortung für die Öffentlichkeitsarbeit der LakiMAV.

Mitglieder

Reinhard Haas, Gerhard Uzelmaier, Andrea Eberhard
Geschäftsstelle: Ulrike Gaffron, Ulrich Rodiek, Maike Rantzen-Merz