Aufgaben
Der Landeskirchlichen Mitarbeitervertretung wurden vom Gesetzgeber die nachfolgenden Aufgaben zugewiesen:
§ 55 Aufgaben der LakiMAV
(1) Die LakiMAV hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Beratung, Förderung und Information der Mitarbeitervertretungen in ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten
b) Organisation von Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeitervertretungen
c) Organisation von Vollversammlungen der Mitarbeitervertretungen
d) Wahl der Vertretungen der Beschäftigten im kirchlichen Dienst und ihrer Stellvertretungen in die Arbeitsrechtliche Kommission
e) Erarbeitung von Vorlagen für die Arbeitsrechtliche Kommission
f) Vertretung der Interessen der privatrechtlich angestellten Mitarbeiterschaft der Landeskirche, insbesondere durch Stellungnahmen zu landeskirchlichen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, die die Arbeitsbedingungen privatrechtlich angestellter kirchlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen betreffen
g) Vertretung der Interessen der privatrechtlich angestellten Mitarbeiterschaft der Landeskirche im Zusammenschluss der Gesamtausschüsse im Bereich der EKD
h) Rechtliche Beratung einzelner kirchlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, soweit für Kirchengemeinden, Kirchenbezirke oder landeskirchliche Dienststellen keine Mitarbeitervertretung besteht.
Genauere Informationen
Eine detaillierte Aufstellung, insbesondere der Aufgaben unserer Geschäftsstelle finden Sie in folgendem Dokument: Aufgabenbeschreibung der Geschäftsstelle