Arbeitsausschuss für die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland

Aufgaben des AVR-Ausschusses

Der AVR-Arbeitsausschuss ist einer der beiden ständigen Arbeitsausschüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission. Er ist dem Bereich der Diakonie zuzuordnen und beschäftigt sich insbesondere mit Anträgen zu den Arbeitsvertragsrichtlinien.

Im AVR-Arbeitsausschuss sind

  • je zwei Vertreterinnen/Vertreter (Mitglieder) der zwei diakonischen Gruppen in der Arbeitsrechtlichen Kommission,
  • je eine weitere Vertreterin/ein weiterer Vertreter (muss kein AK-Mitglied sein) der zwei diakonischen Gruppen in der Arbeitsrechtlichen Kommission und
  • je eine Vertreterin/ein Vertreter aus dem KAO-Arbeitsausschuss der kirchlichen Mitarbeiter bzw. der kirchlichen Leitungsorgane

Der AVR-Arbeitsausschuss hat die Aufgabe, Anträge zu bearbeiten, die von der Arbeitsrechtlichen Kommission überwiesen worden sind.

Die Arbeitsergebnisse des AVR-Arbeitsausschusses sind der Arbeitsrechtlichen Kommission in der Regel in Form von Anträgen vorzulegen.

Mitglied im AVR-Ausschuss aus der LakiMAV

Matthias Hiller
Stellvertreter: Reinhard Krämer