Arbeitsrechtliche Kommission Landeskirche und Diakonie Württemberg

Bildung und Aufgaben einer Arbeitsrechtlichen Kommission

Für die Ordnung und Fortentwicklung der arbeitsrechtlichen Bedingungen der privatrechtlich angestellten Mitarbeiter im Haupt- und Nebenberuf und der nicht beamteten Mitarbeiter in der Ausbildung wird für den Bereich der Evang. Landeskirche in Württemberg eine Arbeitsrechtliche Kommission gebildet.

Die Kommission hat die Aufgabe, im Rahmen der Ordnung der Landeskirche arbeitsrechtliche Regelungen zu beschließen, die den Inhalt, den Abschluß und die Beendigung von Arbeitsverträgen betreffen.

Die Kommission wirkt darüber hinaus bei sonstigen Regelungen von arbeitsrechtlicher Bedeutung mit.

Nicht mehr anfechtbare Beschlüsse der Kommission und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses zu § 2 Abs. 2 sind verbindlich. Sie gelten unmittelbar und können im Einzelfall nicht abbedungen werden.


Es dürfen nur Arbeitsverträge abgeschlossen oder Änderungen bestehender Arbeitsverträge vorgenommen werden, die den auf diesen Beschlüssen und Entscheidungen beruhenden Regelungen entsprechen.
Abweichende Abmachungen sind nur zulässig, soweit sie durch diese Beschlüsse und Entscheidungen gestattet sind.

Zusammensetzung der Arbeitsrechtlichen Kommission

Der Arbeitsrechtlichen Kommission gehören an:
a) sechs Vertreter der Mitarbeiter im kirchlichen Dienst,
b) sechs Vertreter der Mitarbeiter im diakonischen Dienst
c) sechs Vertreter von Leitungsorganen kirchlicher Körperschaften der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und
d) sechs Vertreter von Leitungsorganen aus dem Bereich des Diakonischen Werks.

Für jedes Mitglied ist ein persönlicher Stellvertreter zu bestimmen.

Mitglieder in der Arbeitsrechtlichen Kommission aus der LakiMAV

Andrea Eberhard, Reinhard Haas, Matthias Hiller, Albrecht Holzhäuer, Reinhard Krämer, Gerhard Uzelmaier
Berater: Ulrich Rodiek

Weitere Informationen zur Arbeitsrechtlichen Kommission gibt es hier.