Anmeldung - Teilnahmebedingungen
1. Teilnehmerkreis
Zu den Seminaren können ausschließlich MAV-Mitglieder angemeldet werden.
2. Anmeldung
Sie können sich ab Erscheinen des Seminarhefts zu allen angebotenen Veranstaltungen anmelden. Bitte verwenden Sie dazu ausschließlich eine Kopie des in der Heftmitte befindlichen Anmeldeformulars oder füllen Sie dieses am PC aus. Die Vorlage hierfür finden Sie auf unserer Homepage www.LakiMAV.de unter der Rubrik Seminare. Senden Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular gut lesbar und unterschrieben per Post oder als Fax zu.
Ihre Anmeldung ist verbindlich. Sie erkennen mit Ihrer Anmeldung diese Teilnahmebedingungen an.
3. Belegung
Für die Belegung der Seminare gilt ausschließlich die Reihenfolge des Eingangs der vollständig ausgefüllten Anmeldungen bei uns.
4. Zusage/Absage durch die LakiMAV
Sie erhalten von uns sofort eine Absage, falls die von Ihnen gewünschte Veranstaltung bereits ausgebucht ist.
Eine Zusage erhalten Sie von uns, sobald die Mindestteilnehmendenzahl für das jeweilige Seminar erreicht und somit gesichert ist, dass die Veranstaltung stattfinden kann.
Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen zu Ihrer Anmeldung ab.
5. Weitere Informationen/Rechnung
Bis drei Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden ein Detailprogramm, weitere Informationen zum Seminar (Anfahrtsskizze etc.), eine Teilnehmendenliste (für Fahrgemeinschaften) und die Rechnung zugesandt. Der Seminarpreis reduziert sich nicht, wenn auf Wunsch der Teilnehmenden einzelne Dienstleistungen (Übernachtung, Mahlzeit etc.) nicht in Anspruch genommen werden.
6. Zahlweise und Fälligkeit
Die Seminargebühr ist vor Seminarbeginn per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu entrichten.
7. Rücktritt von der Anmeldung zu einem Seminar
Ein Rücktritt von der Anmeldung löst immer Kosten aus: Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 wird in jedem Fall fällig. Bei der Abmeldung nach Anmeldeschluss werden 50% der Seminargebühren fällig, sofern kein/e Ersatzteilnehmer/in vorhanden ist. Erfolgt die Abmeldung weniger als 10 Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung, wird der volle Seminarbeitrag fällig, sofern kein/e Ersatzteilnehmer/in vorhanden ist (bei entschuldigtem Fehlen, unentschuldigtem Fehlen, Krankheit).
Die Rücktrittserklärung muss schriftlich bei der Anmeldeadresse eingehen. Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Abmeldung und die Rechnung über die Bearbeitungsgebühr bzw. den (anteiligen) Seminarbeitrag.
Eine Übertragung der Anmeldung auf ein anderes Mitglied Ihrer MAV ist nach Rücksprache mit unserem Sekretariat evtl. möglich. Vor Anmeldeschluss entstehen dabei keine Gebühren, nach Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 fällig.
8. Absage eines Seminars
Wir behalten uns vor, ein Seminar bei Erkrankung oder sonstigem Ausfall eines maßgeblichen Referenten auch kurzfristig abzusagen. Bereits gezahlte Seminargebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.
Informationen und Hinweise
1. Für die Teilnahme eines MAV-Mitglieds an einer Fortbildung ist es notwendig, dass die MAV die Entsendung des Mitglieds vorher beschlossen hat.
2. Bitte denken Sie daran, rechtzeitig vor Beginn der Fortbildungen einen Dienstbefreiungsantrag und einen Antrag auf Übernahme der Seminargebühren bei Ihrem Dienstgeber zu stellen. Sie können hierzu die nebenstehende Vorlage verwenden.
3. Alle Mitglieder einer MAV haben die Möglichkeit an Fortbildungen, die ihnen die für die Tätigkeit in der MAV nötigen Kenntnisse vermitteln, teilzunehmen. Während der ersten Amtszeit beträgt der Anspruch auf Dienstbefreiung in diesem Zusammenhang vier Wochen (20 Arbeitstage), für die weiteren Amtszeiten jeweils drei Wochen (15 Arbeitstage), § 19 Abs. 3 MVG.
4. Die wegen der Teilnahme an Seminaren versäumte Arbeitszeit ist nach § 19 Abs. 3 MVG zu vergüten. Für die Erstattung der aus diesem Anlass entstehenden Seminargebühr gilt § 30 Abs. 4 MVG.
5. Bitte denken Sie daran, dass die Seminargebühren in Form der Seminarausfallgebühren (siehe unter Teilnahmebedingungen Punkt 7.) auch anfallen, wenn Sie unverschuldet (z.B. Krankheit) nicht am Seminar teilnehmen können und aus Ihrer MAV keine Ersatzperson teilnehmen kann. Dieses Risiko kann durch eine Reisekostenrücktrittsversicherung begrenzt werden. Ihre Dienststellenleitung kann eine solche bei einem Versicherungsunternehmen abschließen, da es sich auch bei dienstlich besuchten Seminaren um „Reisen“ handelt. Es ist auch möglich, dass Dienststellen pauschale Reisekostenrücktrittsversicherungen für die Dienstreisen aller Mitarbeitenden abschließen.